Newsletter vom 16. Februar 2026

Themen

1. Einstellung der eingeleiteten Strafuntersuchung
2. Erneute Einladung durch das Betreibungsamt Wetzikon 

 

1.      Einstellung der eingeleiteten Strafuntersuchung

In den Newsletters vom 6. August 2025, 21. August 2025  und 11. November 2025 orientierte ich über die eingeleitete Strafuntersuchung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB). Bereits in meiner ersten Antwort schrieb ich dem Staatsanwalt, dass ein Zitat kein Grund für eine Strafuntersuchung gemäss Art. 285 StGB sei. Zudem sei der Beweisgegenstand (Corpus Delicti) bereits mit dem Schreiben an die Räuberin Gennari, der kriminellen Organisation namens Betreibungsamt Wetzikon, vorhanden, weshalb eine Durchsuchung des Büros sowie zusätzlich die erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos, DNA-Abstrich und Fingerabdrücken, der ich mich nicht unterzog, sehr viel mehr als eine Überreaktion sei.

Mit Schreiben vom 26. November 2025 stellte Staatsanwalt Imholz die Strafuntersuchung mangels Tatbestandsmässigkeit ein.  Damit bestätigte er, dass es kalkulierte Absicht war, mir sämtliche Datenträger wegzunehmen, damit ich nicht mehr in der Lage bin, weitere Aufdeckungen zu veröffentlichen. Somit wird offensichtlich, dass er Babylons Aufträge in krimineller Absicht gehorsam zulasten des Volks umsetzt, indem er vorsätzlich in Kauft nimmt, die Bevölkerung zu enteignen, zu versklaven und an ihr weitere Völkermorde zu begehen. Damit hat sich die Staatsanwaltschaft selbst und der Kantonspolizei die Schlinge um den Hals gelegt. Zugezogen wird die Schlinge später von legitimierten Dritten.

Die «Beschlagnahme» des PC anlässlich der Durchsuchung des Büros durch sechs bewaffnete Räuber, die sich als Polizisten der kriminellen Organisation namens Kantonspolizei Zürich tarnten, ist gemäss Art. 140 Abs. 3 StGB ein bewaffneter Raub und wird bis zu 10 Jahren Haft bestraft, aber nicht unter zwei Jahren. Dazu kommen aber noch weitere Delikte. Das wurde alles banden- und gewerbsmässig ausgeübt.

Staatsanwalt Imholz, ein Mitglied der kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) namens Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, gab diesen Raub in Auftrag. In seiner Einstellungsverfügung verlangte er, nachdem der PC geraubt wurde, unverschämt, wenn der Beschuldigte (der Schreibende) den PC nach erfolgter zweifacher Ansprache nicht innert 60 Tagen bei der Kantonspolizei abhole, so könne letztere diesen zur gutscheinenden Verwendung beanspruchen.

Im Schreiben vom 12. Dezember 2025  an den Staatsanwalt verlangte ich u.a. das Zurückbringen des PC innert Frist und unter Androhung von Pönalien und Gebühren. Nachdem der PC geraubt und dieser Raub auch indirekt eingestanden wurde, ist es nicht Sache der Beraubten, diesen zurückzuholen, sondern dieser ist ihm zu bringen. Über eine Entschuldigung und Entschädigung reden wir noch gar nicht. Bisher wurde der PC nicht zurückgegeben. Darüber ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. 

2.      Erneute Einladung durch das Betreibungsamt Wetzikon

Weil die kriminellen Organisationen namens kantonales Steueramt und Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich ihre betrügerischen Forderungen durchsetzen wollen, beauftragten sie die weitere kriminelle Organisation namens Betreibungsamt Wetzikon mit der Pfändung. In der Folge erhielt ich bereits die zweite Einladung. 

Die Ausgangslage ist wie im Herbst 2024, als ich ebenfalls zur Pfänung auf dem Amt aufgefordert wurde. Zuerst gab es eine Drohung, wenn ich nicht freiwillig erscheine, würde ich polizeilich vorgeführt. Ich schrieb zurück, wenn sie Freiheitsberaubung machen wollten, so könnten sie das durchaus tun. Dann geschah drei Monate lang nichts. Danach folgte die «Pfändung» vor Ort. Nachher wurde aus meinem Schreiben  an die «Betreibungsbeamtin», richtig Räuberin Indra Gennari, eine Strafanzeige gebastelt, die, wie im vorigen Kapitel erklärt, mangels Tatbestandes eingestellt werden musste. 

Nun erklärte  ich den Mitgliedern der kriminellen Organisation namens Betreibungsamt Wetzikon die Sachlage neu und zeigte ihnen auf, dass ich selbst bei «Behörden» immer mehr Gehör finde. Als Beispiele führte ich u.a. die Staatsanwaltschaften Zürich und Graubünden auf, die Strafbefehle erliessen. Weil diese Bussen nicht bezahlt wurden, setzten sie sich mit ihrer «Staatsmacht» trotzdem nicht durch, obschon sie sogar den bundesgerichtlichen «Segen» dazu hatten. Das zeigt, dass sich diese Staatsanwaltschaften ihrer Sache nicht mehr so sicher sind, womit offensichtlich wird, dass sie keine legale Staatsmacht besitzen.

Das Zürcher Obergericht als auch das Bundesgericht verschicken wohl Rechnungen. Weil ich diese ebenfalls nicht bezahle, erhalte ich ab und an eine Mahnung. Seit mehr als fünf Jahren betreibe ich mit ihnen dieses Katz- und Mausspiel, aber sie haben bis jetzt den Mut nicht aufgebracht, die Betreibung einzuleiten, damit sie ihre «gerichtlich» geschützte Forderung kassieren können. Alles Weitere im Schreiben an das Betreibungsamt.

Gestützt auf meine vielen Schreiben, insbesondere seit der Aufdeckung im Zusammenhang mit der Einsprache gegen die Strafanzeige der Polizei Basellandschaft, führt jede weitere illegale Handlung zur Bestätigung, dass die Täter gewillt sind, die Bevölkerung zu enteignen, zu versklaven sowie weitere Völkermorde zu begehen. In diesem Zusammenhang entwickelte ich das inzwischen nochmals aktualisierte Standardschreiben, verfügbar in den Formaten pdf, docx und odt.

Da sie mich in meinen Aufklärungsaktivitäten bisher noch nicht stoppen konnten, wird ihre Situation immer gefährlicher, zumal ich immer mehr Oberwasser erhalte.

Als ich die neue Sachlage niederschrieb, realisierte ich einen weiteren Verdacht:

Offiziell wurde mitgeteilt, dass diese Strafanzeige (siehe Kapitel 1) Ursache für die Durchsuchung und Beschlagname sämtlicher Datenträger sei. Diese Strafanzeige sei von der Räuberin Indra Gennari ausgegangen, wird behauptet. Daran hege ich inzwischen erhebliche Zweifel.

Am 11. März 2025 erfolgte die sogenannte «Pfändung», aber bereits eineinhalb Monate später kündigte sie per Ende Juli. Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass diese Kündigung mit der «Pfändung» in direktem Zusammenhang steht. Der Grund muss in der Tatsache liegen, dass sie bei dieser «Pfändung» mit der harten Realität konfrontiert wurde. Zudem orientierte ich sie über die tatsächlichen Umstände der Privatisierung, die sie selbst verifizieren konnte. Das alles stimmt mit den «offiziellen» Schalmeienklängen nicht überein. Damit hat sie realisiert, dass alle Äusserungen der «Staatsverweigerer» doch der Realität entsprechen, weshalb sich die Beteuerungen der «Offiziellen» als dreiste Lügen entpuppten. Alles Weitere im Schreiben an das Betreibungsamt. Immerhin hat sie als einzige etwas aus dieser Sache etwas gelernt.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in diesem Kontext bedeutet, sie will mit der Sache nichts mehr zu tun haben. Eine Strafanzeige hingegen, das Gegenteil: Sie ist bereit zu kämpfen. Es ist davon auszugehen, dass sie sich eine neue Stelle in der (legalen) Privatwirtschaft gesucht hat.

Mein Schreiben an Gennari wird den weiteren Komplizen durchaus bekannt geworden sein. Daraus wurde die Idee einer Strafanzeige, zusammen mit den Oberen der Stadtverwaltung Wetzikon, der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft entwickelt, die, wie sich herausstellte, gründlich in die Hosen ging. Damit wird sichtbar, wie das babylonische Netzwerk arbeitet, wie weit verzweigt es ist und wie hörig deren Mitglieder sind. Es ist auch anzunehmen, dass nützliche Idioten mit dabei waren. Deshalb ist es entscheidend, seinen Gegner zu kennen, erst recht, wenn man mit ihm in Konfrontation steht. Weiteres dazu im Kapitel 5 in der Übersicht Unsere wichtigsten politischen Probleme kurz erklärt oder im Kapitel 9 im Aufsatz Die Privatisierung im Gesamtkontext.

Nun müssen sie sich gut überlegen, welche Massnahmen sie sich einfallen lassen, um mit mir eine «Pfändung» durchführen zu können. Diese kann aus mehreren Gründen so oder so keine Rechtswirkung entfalten. Es wird spannend, zuzusehen, wie sich die Illegalen immer mehr kompromitieren und sich dem noch zu legitimierenden Scharfrichter ausliefern.